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AGB

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Restaurants der Jahn & Hartung Businessmanagement UG - zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Jahn & Hartung Businessmanagement UG.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Jahn & Hartung Businessmanagement UG, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Jahn & Hartung Businessmanagement UG zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Jahn & Hartung Businessmanagement UG eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Jahn & Hartung Businessmanagement UG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Jahn & Hartung Businessmanagement UG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der „Lifetime GE“ beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Jahn & Hartung Businessmanagement UG beruhen. Einer Pflichtverletzung der Jahn & Hartung Businessmanagement UG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Jahn & Hartung Businessmanagement UG auftreten, wird die Jahn & Hartung Businessmanagement UG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Jahn & Hartung Businessmanagement UG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Jahn & Hartung Businessmanagement UG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jahn & Hartung Businessmanagement UG beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Jahn & Hartung Businessmanagement UG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Jahn & Hartung Businessmanagement UG zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Jahn & Hartung Businessmanagement UG zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Jahn & Hartung Businessmanagement UG an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).

3. Bei Raummieten oder Gruppenbuchungen ist die Jahn & Hartung Businessmanagement UG dazu berechtigt eine Anzahlungsrechnung zu stellen. Diese beträgt bei Neukunden 60% vom Auftragswert nach Auftragserteilung, die verbleibenden 40% nebst Getränkeumsatz sind direkt am Veranstaltungsabend in bar, per EC- oder Kreditkarte oder per Paymentlink zu begleichen. Bei Firmenkunden behalten wir uns vor eine Anzahlung zwischen 60% bis 75% der gebuchten Leistungen zu vereinbaren. 
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Jahn & Hartung Businessmanagement UG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
5. Rechnungen der Jahn & Hartung Businessmanagement UG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Jahn & Hartung Businessmanagement UG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Jahn & Hartung Businessmanagement UG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Jahn & Hartung Businessmanagement UG ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Jahn & Hartung Businessmanagement UG aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Jahn & Hartung Businessmanagement UG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der „Jahn & Hartung Businessmanagement UG. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Jahn & Hartung Businessmanagement UG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen Jahn & Hartung Businessmanagement UG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Jahn & Hartung Businessmanagement UG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Jahn & Hartung Businessmanagement UG ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt durch die Jahn & Hartung Businessmanagement UG

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Jahn & Hartung Businessmanagement UG auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Jahn & Hartung Businessmanagement UG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Jahn & Hartung Businessmanagement UG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der „Lifetime GE“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Jahn & Hartung Businessmanagement UG zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Jahn & Hartung Businessmanagement UG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Desweiteren sind politische Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen etc. ausdrücklich offenzulegen – andernfalls kann die Jahn & Hartung Businessmanagement UG jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Anmietungen über dritte zum politischen Zwecke sind somit ausdrücklich untersagt.

 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Jahn & Hartung Businessmanagement UG mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Jahn & Hartung Businessmanagement UG.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Jahn & Hartung Businessmanagement UG bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Jahn & Hartung Businessmanagement UG diesen Abweichungen zu, so kann Jahn & Hartung Businessmanagement UG die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Jahn & Hartung Businessmanagement UG trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Jahn & Hartung Businessmanagement UG. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit Jahn & Hartung Businessmanagement UG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Jahn & Hartung Businessmanagement UG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Jahn & Hartung Businessmanagement UG bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Jahn & Hartung Businessmanagement UG gehen zu Lasten des Kunden, soweit Jahn & Hartung Businessmanagement UG diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Jahn & Hartung Businessmanagement UG pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Jahn & Hartung Businessmanagement UG eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Jahn & Hartung Businessmanagement UG ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an von Jahn & Hartung Businessmanagement UG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Jahn & Hartung Businessmanagement UG diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Jahn & Hartung Businessmanagement UG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Jahn & Hartung Businessmanagement UG. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Jahn & Hartung Businessmanagement UG berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Jahn & Hartung Businessmanagement UG abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Jahn & Hartung Businessmanagement UG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Jahn & Hartung Businessmanagement UG für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Jahn & Hartung Businessmanagement UG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist 71116 Gärtringen bzw. im Restaurant 71229 Leonberg.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Jahn & Hartung Businessmanagement UG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls 71116 Gärtringen.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

©2024 Jahn & Hartung Businessmanagement UG

Öffnungszeiten

Montag: 17.00 - 22.00 Uhr

Dienstag: geschlossen

Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 17.00 - 22.00 Uhr

Freitag: 17.00 - 22.00 Uhr

Samstag: 17.00 - 22.00 Uhr

Sonntag: 17.00 - 22.00 Uhr

Warme Küche bis 20.00 Uhr
Kleine Karte bis 20.30 Uhr

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